nachrichtlich:
DEB-Präsidium und DEB- Sportausschuss
DEB-Schiedsrichter und DEB-Schiedsrichter-Beobachter
DEB-Gerichtsbarkeit und "Ständiges Schiedsgericht für den Bereich des DEB"
DEB-Damen-Beauftragte Margot Hanig
DEB-Damen-Bundestrainer Rainer Nittel
Landes-Eissport-Verbände - Geschäftsstellen
- Ligenleiter Damen
- Eishockey-Obleute
- Schiedsrichter-Obleute
SC Riessersee Klaus Rambold
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
19. DEUTSCHE
MEISTERSCHAFT IM DAMEN-EISHOCKEY
WETTKAMPF-SAISON
2001/2002
1. Durchführung: Deutscher Eishockey-Bund e.V. , Abteilung Ligenverwaltung
Betzenweg 34, 81247 München
Telefon: 089 / 81 82-74/-71 · Telefax: 089 / 81 82-84
2. Ausrichter: SC
Riessersee e.V., Klaus Rambold
Am
Eisstadion 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:
08821 / 94 26 88 · Telefax: 08821 / 94 26
89
3. Gesamtleitung: Deutscher Eishockey-Bund e.V., Abteilung Ligenverwaltung
Betzenweg 34, 81247 München
Telefon: 089 / 81 82-74/-71 · Telefax: 089 / 81 82-84
4. Schiedsrichter- Klaus Stöger, DEB-Schiedsrichter-Obmann
Einteilung: Oberreuten 75, 87637 Eisenberg
Telefon: 08363 / 92 47 15 · Telefax: 08363 / 92 47 16
Funk: 0174 / 3 00 70 03
Durchführungsbestimmungen
Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey 2001/2002
5. Spielbestimmungen:
Die
Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey wird nach der Satzung und den
Ordnungen des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. (DEB), den Bestimmungen des
Internationalen Eishockey-Verbandes (IIHF), dem zwischen dem DEB und den
Vereinen gemäß Art. 6a Ziff. 1 lit. b) Ligenordnung (LO) abgeschlossenen
Vertrag, den Durchführungsbestimmungen der Damen-Bundesliga und den nachstehend
erlassenen Zusatzbestimmungen durchgeführt.
Das
IIHF-Regelbuch 1998-2002 gilt in der 1998 veröffentlichten Fassung.
Die
aufgrund der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DEB am 26.07.1997 in
München in das Vereinsregister eingetragenen Satzungsänderungen sind
Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Das gleiche gilt für die
Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DEB vom 27.03.1999
in München zur Altersklassenänderung sowie für den Grundsatzbeschluss zu den
Förder- und Doppellizenzen.
Es gelten
die Bestimmungen zu Doppel- und Förderlizenzen in der vom DEB-Präsidium am
15.05.1999 beschlossenen Fassung.
6. Austragungsort
Finalturnier:
Die Halbfinalspiele und Finalspiele um die
19. Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey werden am 30. und 31. März im
Eisstadion Garmisch-Partenkirchen,
Am Eisstadion 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon: 08821 /
94 26 88,
Telefax: 08821 / 94 26 89, ausgetragen.
7. Teilnehmer:
Die vier
erstplatzierten Vereine der Damen-Bundesliga-Endrunde sind für die Teilnahme am
Finalturnier um die Deutsche Meisterschaft qualifiziert.
8. Reisekosten-Entschädigung:
Die
Mannschaften erhalten keine Entschädigung für Reisekosten, Unterbringung und
Verpflegung.
9. Nichtantreten einer
Mannschaft:
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an oder
bricht sie ein Spiel ab, so scheidet sie aus der Deutschen Meisterschaft aus.
Sie ist für die Deutsche Meisterschaft des darauffolgenden Jahres nicht
teilnahmeberechtigt.
Der
Ligenleiter Damen entscheidet, welche Mannschaft den Platz der ausscheidenden
Mannschaft einnimmt.
10. Spielplan Finalturnier:
Die Halbfinal- und Finalspiele werden in einem Spiel
ausgetragen. Ist ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit nicht
entschieden, wird es um 1 x 10 Minuten verlängert, jedoch nur, bis das erste
Tor fällt. Fällt in der Verlängerung kein Tor, erfolgt ein Penaltyschießen
gemäß den Bestimmungen der IIHF (Anlage).
Am
Samstag werden die Halbfinalspiele ausgetragen, die Paarungen lauten wie folgt:
Spiel A: 1.
Endrunde - 4. Endrunde
Spiel B: 2.
Endrunde - 3. Endrunde
Die Verlierer der Halbfinalspiele tragen das Spiel um Platz 3
aus, die Gewinner das Finale um die Deutsche Meisterschaft. Beide Spiele werden
am Sonntag ausgetragen.
Falls sich die Mannschaft des Ausrichters für das Halbfinale
qualifiziert, ist sie in ihren Spielen jeweils Heimmannschaft. Ansonsten ist
die im Spielplan jeweils erstgenannte Mannschaft Heimmannschaft.
Die Teilnahme an der Eröffnungsfeier und der Siegerehrung ist
Pflicht für alle Teilnehmer. Nimmt eine Mannschaft nicht teil, ist sie für die
Deutsche Meisterschaft des darauf-folgenden Jahres nicht teilnahmeberechtigt.
11. Mannschaftsmeldungen:
Die möglichen Teilnehmer
müssen ihre Spielerinnen mit Rückennummer (1-99), Namen, Vornamen,
Spielerpass-Nummer, Altersklasse, Geburtsdatum und Spielposition bis zum 15.03.2002 an die DEB-Ligenverwaltung
melden.
Durchführungsbestimmungen
Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey 2001/2002
Die
angegebenen Rückennummern müssen während des gesamten Turniers beibehalten
werden und ggf. mit den für die Damen-Bundesliga gemeldeten Rückennummern
übereinstimmen. Die Benutzung von Ausweichtrikots ist nicht zulässig.
Jede Mannschaft muss von einem lizenzierten Trainer bzw.
Fachübungsleiter tatsächlich trainiert und auch gecoacht werden. Bezüglich der
Ausweispflicht für Trainer gilt die
Ziff. 1.20 der Durchführungsbestimmungen der Damen-Bundesliga.
Jede Mannschaft muss mindestens aus 15 Spielerinnen (13
Feldspielerinnen und
2 Torhüterinnen) und kann maximal aus 25 Spielerinnen bestehen. Für den Einsatz
im Spiel gilt IIHF-Regel 203. Es müssen jedoch immer 2 Torhüterinnen aufgeboten
werden. In der Meldung sind der Mannschaftsführer und der Trainer zu benennen.
Eine Kopie der Meldung ist vor Turnierbeginn der Turnierleitung vorzulegen.
12. Spielberechtigungen:
Die Spielberechtigung ist durch einen gültigen Spielerpass des
DEB nachzuweisen. Es dürfen Damen, Mädchen der Juniorenaltersklasse und Mädchen
der Jugendaltersklasse eingesetzt werden.
Bezüglich des Einsatzes von Mädchen der Schüleraltersklasse,
von transferkarten-pflichtigen Spielerinnen und von Berufsspielerinnen gelten
die Ziff. 1.3.5 bis 1.3.7 der Durchführungsbestimmungen der Damen-Bundesliga.
Die Spielerpässe inkl. Sondergenehmigungen sowie die gültige
Trainer-/Fachübungsleiter-Lizenz sind während des am 30.03.2002, um 13:00 Uhr, stattfindenden Treffens der
Mannschaftsführer bei der Turnierleitung abzugeben und verbleiben dort bis nach
dem letzten Spiel.
13. Schiedsrichter:
Die Schiedsrichter werden für alle Spiele vom
DEB-Schiedsrichter-Obmann eingeteilt.
Die Schiedsrichter-Kosten werden vom DEB getragen.
14. Werbung:
Es gelten die Richtlinien des DEB über Trikot-,
Hosen- und Helmwerbung sowie über Werbung auf der Eisfläche.
15. Turnierausschuss:
Zur Schlichtung von Streitfällen wird ein
Turnierausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus dem Ligenleiter Damen und je
einem Vertreter jeder teilnehmenden Mannschaft zusammen. Die Einberufung
erfolgt bei Bedarf durch den Ligenleiter Damen. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des Ligenleiters Damen den Ausschlag.
16. Sonderbestimmungen:
Art. 28 Ziff. 2 Spielordnung (SpO) wird nicht angewendet.
§ 5.2 lit. h) DEB-Satzung und Art. 4 Ziff. 1 lit. h)
Ligenordnung (LO) gelten entsprechend. Die hiernach erforderlichen
Entscheidungen werden vom Ligenleiter Damen getroffen.
Die Bestimmungen der LO gelten für den Damen-Spielbetrieb des
DEB analog, an die Stelle des zuständigen Ligenausschusses bzw. seines
Vorsitzenden tritt für diesen Spielbetrieb der Ligenleiter Damen.
DEUTSCHER EISHOCKEY-BUND e.V.
Anlage:
Markus Schweer Spielplan
Stellv.Ligenleiter IIHF-Bestimmungen
zum Penaltyschießen