An die Teilnehmer der

 

Damen-Bundesliga Nord

Damen-Bundesliga Süd

 

nachrichtlich:

DEB-Präsidium und DEB- Sportausschuss

DEB-Schiedsrichter und DEB-Schiedsrichter-Beobachter

DEB-Gerichtsbarkeit und "Ständiges Schiedsgericht für den Bereich des DEB"

DEB-Damen-Beauftragte Margot Hanig

DEB-Damen-Bundestrainer Rainer Nittel

Landes-Eissport-Verbände                        - Geschäftsstellen

                        - Ligenleiter Damen

                        - Eishockey-Obleute

- Schiedsrichter-Obleute

SC Riessersee                        Klaus Rambold

 

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

19. DEUTSCHE MEISTERSCHAFT IM DAMEN-EISHOCKEY

WETTKAMPF-SAISON 2001/2002

 

 

1. Durchführung:                        Deutscher Eishockey-Bund e.V. , Abteilung Ligenverwaltung

                        Betzenweg 34, 81247 München

                        Telefon: 089 / 81 82-74/-71                        ·                        Telefax: 089 / 81 82-84

 

2. Ausrichter:                        SC Riessersee e.V., Klaus Rambold

                        Am Eisstadion 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen

                        Telefon: 08821 / 94 26 88                         ·                        Telefax: 08821 / 94 26 89

 

3. Gesamtleitung:                        Deutscher Eishockey-Bund e.V., Abteilung Ligenverwaltung

                        Betzenweg 34, 81247 München

                        Telefon: 089 / 81 82-74/-71                        ·                        Telefax: 089 / 81 82-84

 

4. Schiedsrichter-   Klaus Stöger, DEB-Schiedsrichter-Obmann

     Einteilung:     Oberreuten 75, 87637 Eisenberg

          Telefon: 08363 / 92 47 15      ·     Telefax: 08363 / 92 47 16

          Funk: 0174 / 3 00 70 03

 

 

 

 

 

 

 

Durchführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey 2001/2002

 

5.      Spielbestimmungen:

      Die Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey wird nach der Satzung und den Ordnungen des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. (DEB), den Bestimmungen des Internationalen Eishockey-Verbandes (IIHF), dem zwischen dem DEB und den Vereinen gemäß Art. 6a Ziff. 1 lit. b) Ligenordnung (LO) abgeschlossenen Vertrag, den Durchführungsbestimmungen der Damen-Bundesliga und den nachstehend erlassenen Zusatzbestimmungen durchgeführt.

      Das IIHF-Regelbuch 1998-2002 gilt in der 1998 veröffentlichten Fassung.

      Die aufgrund der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DEB am 26.07.1997 in München in das Vereinsregister eingetragenen Satzungsänderungen sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Das gleiche gilt für die Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DEB vom 27.03.1999 in München zur Altersklassenänderung sowie für den Grundsatzbeschluss zu den Förder- und Doppellizenzen.

      Es gelten die Bestimmungen zu Doppel- und Förderlizenzen in der vom DEB-Präsidium am 15.05.1999 beschlossenen Fassung.

 

6.       Austragungsort Finalturnier:

      Die Halbfinalspiele und Finalspiele um die 19. Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey werden am 30. und 31. März im Eisstadion Garmisch-Partenkirchen,

      Am Eisstadion 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon: 08821 / 94 26 88,

      Telefax: 08821 / 94 26 89, ausgetragen.

     

7.       Teilnehmer:

      Die vier erstplatzierten Vereine der Damen-Bundesliga-Endrunde sind für die Teilnahme am Finalturnier um die Deutsche Meisterschaft qualifiziert.

 

8.       Reisekosten-Entschädigung:

      Die Mannschaften erhalten keine Entschädigung für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung.

 

9.      Nichtantreten einer Mannschaft:

      Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an oder bricht sie ein Spiel ab, so scheidet sie aus der Deutschen Meisterschaft aus. Sie ist für die Deutsche Meisterschaft des darauffolgenden Jahres nicht teilnahmeberechtigt.

      Der Ligenleiter Damen entscheidet, welche Mannschaft den Platz der ausscheidenden Mannschaft einnimmt.

 

10. Spielplan Finalturnier:

      Die Halbfinal- und Finalspiele werden in einem Spiel ausgetragen. Ist ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit nicht entschieden, wird es um 1 x 10 Minuten verlängert, jedoch nur, bis das erste Tor fällt. Fällt in der Verlängerung kein Tor, erfolgt ein Penaltyschießen gemäß den Bestimmungen der IIHF (Anlage).

      Am Samstag werden die Halbfinalspiele ausgetragen, die Paarungen lauten wie folgt:

      Spiel A:                  1. Endrunde - 4. Endrunde

      Spiel B:                  2. Endrunde - 3. Endrunde

      Die Verlierer der Halbfinalspiele tragen das Spiel um Platz 3 aus, die Gewinner das Finale um die Deutsche Meisterschaft. Beide Spiele werden am Sonntag ausgetragen.

      Falls sich die Mannschaft des Ausrichters für das Halbfinale qualifiziert, ist sie in ihren Spielen jeweils Heimmannschaft. Ansonsten ist die im Spielplan jeweils erstgenannte Mannschaft Heimmannschaft.

      Die Teilnahme an der Eröffnungsfeier und der Siegerehrung ist Pflicht für alle Teilnehmer. Nimmt eine Mannschaft nicht teil, ist sie für die Deutsche Meisterschaft des darauf-folgenden Jahres nicht teilnahmeberechtigt.

 

11.                  Mannschaftsmeldungen:

      Die möglichen Teilnehmer müssen ihre Spielerinnen mit Rückennummer (1-99), Namen, Vornamen, Spielerpass-Nummer, Altersklasse, Geburtsdatum und Spielposition bis zum 15.03.2002 an die DEB-Ligenverwaltung melden.

Durchführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft im Damen-Eishockey 2001/2002

 

      Die angegebenen Rückennummern müssen während des gesamten Turniers beibehalten werden und ggf. mit den für die Damen-Bundesliga gemeldeten Rückennummern übereinstimmen. Die Benutzung von Ausweichtrikots ist nicht zulässig.

      Jede Mannschaft muss von einem lizenzierten Trainer bzw. Fachübungsleiter tatsächlich trainiert und auch gecoacht werden. Bezüglich der Ausweispflicht für Trainer gilt die
Ziff. 1.20 der Durchführungsbestimmungen der Damen-Bundesliga.

 

      Jede Mannschaft muss mindestens aus 15 Spielerinnen (13 Feldspielerinnen und
2 Torhüterinnen) und kann maximal aus 25 Spielerinnen bestehen. Für den Einsatz im Spiel gilt IIHF-Regel 203. Es müssen jedoch immer 2 Torhüterinnen aufgeboten werden. In der Meldung sind der Mannschaftsführer und der Trainer zu benennen. Eine Kopie der Meldung ist vor Turnierbeginn der Turnierleitung vorzulegen.

 

12.     Spielberechtigungen:

      Die Spielberechtigung ist durch einen gültigen Spielerpass des DEB nachzuweisen. Es dürfen Damen, Mädchen der Juniorenaltersklasse und Mädchen der Jugendaltersklasse eingesetzt werden.

      Bezüglich des Einsatzes von Mädchen der Schüleraltersklasse, von transferkarten-pflichtigen Spielerinnen und von Berufsspielerinnen gelten die Ziff. 1.3.5 bis 1.3.7 der Durchführungsbestimmungen der Damen-Bundesliga.

      Die Spielerpässe inkl. Sondergenehmigungen sowie die gültige Trainer-/Fachübungsleiter-Lizenz sind während des am 30.03.2002, um 13:00 Uhr, stattfindenden Treffens der Mannschaftsführer bei der Turnierleitung abzugeben und verbleiben dort bis nach dem letzten Spiel.

 

13.     Schiedsrichter:

      Die Schiedsrichter werden für alle Spiele vom DEB-Schiedsrichter-Obmann eingeteilt.

      Die Schiedsrichter-Kosten werden vom DEB getragen.

 

14. Werbung:

      Es gelten die Richtlinien des DEB über Trikot-, Hosen- und Helmwerbung sowie über Werbung auf der Eisfläche.

 

15.                 Turnierausschuss:

      Zur Schlichtung von Streitfällen wird ein Turnierausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus dem Ligenleiter Damen und je einem Vertreter jeder teilnehmenden Mannschaft zusammen. Die Einberufung erfolgt bei Bedarf durch den Ligenleiter Damen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Ligenleiters Damen den Ausschlag.

 

16.                 Sonderbestimmungen:

      Art. 28 Ziff. 2 Spielordnung (SpO) wird nicht angewendet.

      § 5.2 lit. h) DEB-Satzung und Art. 4 Ziff. 1 lit. h) Ligenordnung (LO) gelten entsprechend. Die hiernach erforderlichen Entscheidungen werden vom Ligenleiter Damen getroffen.

      Die Bestimmungen der LO gelten für den Damen-Spielbetrieb des DEB analog, an die Stelle des zuständigen Ligenausschusses bzw. seines Vorsitzenden tritt für diesen Spielbetrieb der Ligenleiter Damen.

 

 

DEUTSCHER EISHOCKEY-BUND e.V.

 

                        Anlage:

Markus Schweer                     Spielplan

Stellv.Ligenleiter                                IIHF-Bestimmungen zum Penaltyschießen